Rechtsprechung
RG, 17.10.1930 - I 898/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann die Vermeidung eines angedrohten Übels als ein "Vorteil" im Sinne der §§ 49 a, 331, 332 StGB. gelten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 64, 374
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins - …
Das Reichsgericht hat zwar zu § 49 Abs. 3 StGB a.F. - wonach das mündliche Auffordern oder Erbieten, ein Verbrechen zu begehen, nur dann strafbar war, wenn es an die Gewährung von Vorteilen irgendwelcher Art geknüpft war - mit Blick auch auf die §§ 331, 332 StGB a.F. entschieden, daß eine Verbrechenszusage, um den Schäden zu entgehen, die für den Fall einer Unterlassung der angesonnenen Tat drohen, nicht nach § 49 a StGB strafbar sei (RGSt 64, 374, 375; zur Vergleichbarkeit der Begriffsbestimmungen in § 49 a Abs. 3 und §§ 331, 332 StGB a.F. siehe auch BGHSt 20, 1, 2 [BGH 07.07.1964 - 1 StR 174/64] bis 4).